Pressespiegel

OÖGKK und Barmherzige Brüder: Klar definierte Kriterien bei Augen-Laser

Einigung erzielt

Der Auffassungsunterschied zwischen der OÖGKK und dem Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Linz (BB Linz) ist beigelegt: Klar definierte Kriterien regeln künftig die Vorgehensweise bei Bewilligungen von refraktiven Laseroperationen, um Fehlsichtigkeit zu korrigieren.

Bisher waren betroffene Patienten oft verunsichert, bei welchen medizinischen Indikationen so genannte refraktiv-chirurgische Eingriffe ins Leistungsspektrum der OÖGKK fallen, also als Kassenleistung in Anspruch genommen werden können. Dabei handelt es sich um Augenoperationen, die die Gesamtbrechkraft des Auges verändern und so konventionelle optische Korrekturen wie Brillen oder Kontaktlinsen ersetzen oder deren Stärke deutlich reduzieren. Anfragen und auch Beschwerden waren die Folge. Eine Grenzziehung zwischen einer medizinisch notwendigen Krankenbehandlung und einer privaten Leistung ohne medizinischen Hintergrund war gerade bei Augen-Laserbehandlungen oft schwierig.

Die OÖGKK und das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Linz haben sich nun auf klare Kriterien geeinigt, um das Problem im Sinne der Patienten aus der Welt zu schaffen. „Wir leisten damit nicht nur medizinische Hilfe. Wer unter einer sehr starken Sehschwäche - über 10 Dioptrien - leidet und keine Kontaktlinsen verträgt, hat im Alltag oft schwere Einschränkungen zu erdulden“, betont Andrea Wesenauer, Direktorin der OÖGKK. Die neue Vereinbarung schafft für diesen Personenkreis Rechtssicherheit und ermöglicht ihnen – wenn der Patient das wünscht und die entsprechende Operation auch medizinisch machbar ist – Zugang zur Sehschärfekorrektur als Krankenversicherungsleistung. „Die Entscheidung darüber, ob die erforderlichen Indikationen vorliegen und damit eine Kassenleistung in Anspruch genommen werden kann, trifft der Chefarzt der OÖGKK. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss die Operation zur Gänze privat bezahlt werden“, erklärt OÖGKK-Ressortdirektor Franz Kiesl.

Das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder begrüßt die Einigung mit der GKK, weil dadurch im Sinne der Patient Rechtssicherheit im Hinblick auf die Finanzierung der refraktiven Eingriffe hergestellt wurde. Für Primarius Prof. DDr. Ulrich Schönherr, Leiter der Augenabteilung, ist vor allem das Gutachten, das als Grundlage für die Entscheidung der leistungsrechtlichen Bewilligung durch den Chefarzt der GKK hergezogen wird, ein wesentlicher Bestandteil.

Vor jeder leistungsrechtlichen Bewilligung wird ein Gutachten des Krankenhauses eingeholt, in dem die geplante Operation durchgeführt werden soll. Neben der Dioptrienanzahl beider Augen sind in diesem Gutachten vor allem die vorgeschlagene Behandlungsmethode und etwaige Kontraindikationen enthalten. Zusätzlich wird die Frage nach der medizinischen Notwendigkeit auf Basis der Leitlinien der Österreichischen Augenfachärztlichen Gesellschaft beantwortet. Dadurch ist das refraktiv-chirurgische Zentrum in der Lage, seine hohe fachliche Expertise einzubringen. Das Gutachten ist nun Basis der chefärztliche Bewilligung und der Patient kann entsprechend beraten werden. Bei etwaigen Unklarheiten wird das im Vorfeld zwischen GKK und behandelndem Zentrum geklärt.

Prozess sichert Qualität

Mit dieser Vorgehensweise wird nicht nur die Zuweisung überprüft, sondern sie sorgt auch für Qualität, da der Operateur beispielsweise bereits im Vorfeld beurteilen kann, ob eine Behandlung überhaupt durchführbar ist. Das Gutachten des behandelnden Krankenhauses fließt dann in die Entscheidung des Chefarztes der OÖGKK ein, bindet ihn aber nicht.

Zu den Inhalten des Gutachtens des refraktiv-chirurgischen Zentrums zählen:

Die Kriterien

Aufgrund dieses Gutachtens entscheidet der Chefarzt der OÖGKK, ob eine leistungsrechtliche Bewilligung erteilt wird. Diese ist an folgende Kriterien gebunden:

• Fachärztlich nachgewiesene Kontaktlinsenunverträglichkeit
UND
• die Fehlsichtigkeit beträgt mehr als 10 Dioptrien (Kurz- oder Weitsichtigkeit)
ODER
• es besteht eine hohe Anisometropie (Unterschied zwischen den beiden Augen von 3 Dioptrien oder mehr)
ODER
• das Tragen einer Brille ist im konkreten Einzelfall z.B. aufgrund vorliegender körperlicher Anomalien unmöglich.


Lösung auch für zurückliegende Fälle

Hat die OÖGKK vor dem Stichtag 21. Oktober 2011 eine chefärztliche Bewilligung für den Eingriff erteilt, so wird dieser ohne Privatverrechnung durchgeführt. Jene Patienten, die trotz vorhandener Bewilligung selbst bezahlt haben, bekommen ihr Geld vom Krankenhaus der Barmherzigen Brüder rückerstattet.

Alle vor dem 21.10.2011 ohne Kassenbewilligung gegen Privatzahlung operierten Patienten werden von der GKK nicht nachträglich bewilligt.

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